Interkulturelle Öffnung

Interkulturelle Öffnung als Begriff entstammt der Organisationsentwicklung in sozialen und öffentlichen Diensten zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in gesellschaftliche Verantwortungen. Da die Kirche Jesu Christi ihrem ursprünglichen Wesen nach multi- und interkulturell geprägt ist, verpflichtet sich die Evangelische Kirche im Rheinland der Interkulturellen Öffnung als einer Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen kirchlichen Lebens. Ferner beteiligt sich die Rheinische Kirche an gesamtgesellschaftlichen Diskursen und Entwicklungen, die das Thema Interkulturelle Öffnung auf verschiedenen Ebenen bespielen. Die Rheinische Kirche kann aus ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Begegnung mit den Internationalen Gemeinden schöpfen und konstruktiv zum Prozess der Interkulturellen Öffnung beitragen.

Rheinische Kirche ermutigt zu neuen Gemeindeformen

Der Synodenbeschluss von 2017 „Vergnügt, erlöst, befreit – Gemeinde formen“ ermutigt zur Umsetzung von neuen Gemeindeformen. Neben klassischen Parochialgemeinden können auch Personalgemeinden, Assoziierung- oder Kooperationsmodelle sowie Erprobungsräume existieren. Auch der Synodenbeschluss zum Erprobungsgesetz von 2018 ermöglicht den Gestaltungsspielraum zur Erprobung innovativer und kreativer Gemeindeformen. Eine Kooperation zwischen Dezernat 1.2  Ökumene und Dezernat 1.3 Gemeinde fördert interkulturelle Gemeindeformen, die im Rahmen der Interkulturellen Öffnung entwickelt und begleitet werden.

  • Red.
  • Thirdman/pexels.com

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